2026-03-15 · 6 min Lesezeit

Rundbogenhalle genehmigungsfrei bauen: Wann es geht – und wann nicht

500 Suchanfragen im Monat – und die meisten Treffer sind unpräzise. Hier die klare Antwort: Wann ist eine Rundbogenhalle genehmigungsfrei? Nach Bundesland, Nutzung und Größe.

Die kurze Antwort

Rundbogenhallen gelten als **fliegende Bauten** bzw. Nebengebäude. In den meisten Bundesländern sind sie genehmigungsfrei, solange drei Bedingungen erfüllt sind: (1) landwirtschaftliche Nutzung, (2) Aufstellung auf der Hofstelle oder im privilegierten Außenbereich, (3) Fläche unterhalb der landesspezifischen Freigrenze.

Die Freigrenzen nach Bundesland

Österreich: 25 m² (Wien) bis 80 m² (Oberösterreich). Deutschland: 30 m² (Stadtstaaten) bis 100 m² (Bayern). Details in unserer Baugenehmigungs-Ampel. Für jede Halle über der Freigrenze ist mindestens eine **Bauanzeige** nötig, oft aber keine volle Baugenehmigung.

Was heißt „fliegender Bau"?

Ein fliegender Bau ist eine bauliche Anlage, die wiederholt abgebaut und wieder aufgebaut werden kann. Unsere Rundbogenhallen sind komplett verschraubt, ohne Fundament – sie erfüllen diese Definition. In vielen Bundesländern genügt damit eine einfache Meldung.

Worauf Sie trotzdem achten sollten

Bebauungsplan prüfen: Auch wenn bundeslandrechtlich genehmigungsfrei, kann ein örtlicher B-Plan einschränken. Abstandsflächen zu Nachbarn einhalten (meist 3 m). Naturschutz/Landschaftsschutz beachten. Im Zweifel: Kurze Abstimmung mit dem Bauamt spart Ärger.

So hilft Globotent

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