Rundbogenhalle & Weidezelt in Kanton Luzern
Globotent liefert Rundbogenhallen, Satteldachhallen und Weidezelte in der ganzen Schweiz. Hier die wichtigsten Fakten für Kanton Luzern.
Baugenehmigung in Kanton Luzern
Planungs- und Baugesetz LU: Bewilligungspflicht ab ca. 10 m², vereinfachtes Verfahren für Landwirtschaft bis 30 m². Freigrenze für landwirtschaftliche Nebengebäude: ca. 30 m² auf der Hofstelle.
→ Unsicher? Unsere Planer kennen die Detailregeln für Kanton Luzern: unverbindlich anfragen.
Lieferung & Montage in Kanton Luzern
Wir liefern und montieren in der ganzen Schweiz. Für Projekte in Kanton Luzern koordinieren wir Lieferung und Montage aus einer Hand – meist 2–4 Wochen nach Angebotsbestätigung.
Welche Halle für wen in Kanton Luzern?
- Landwirtschaftsbetriebe: Rundbogenhalle 9×6 m bis 30×12 m.
- Viehhaltung: Weidezelt 4×4 m bis 12×12 m als Witterungsschutz.
- Lagerung / Getreide: Satteldachhalle mit voller Traufhöhe.
- Reitbetriebe: Reithalle 20×20×6,5 m.
Referenzen aus der Region
Noch keine Projekte in Kanton Luzern – wir legen derzeit die ersten Hallen. Werden Sie unser erstes Referenzprojekt!
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Individuelles Angebot innerhalb 24 h, auch vor Ort Termin möglich.
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