Rundbogenhalle & Weidezelt in Kanton Luzern

Globotent liefert Rundbogenhallen, Satteldachhallen und Weidezelte in der ganzen Schweiz. Hier die wichtigsten Fakten für Kanton Luzern.

Baugenehmigung in Kanton Luzern

Planungs- und Baugesetz LU: Bewilligungspflicht ab ca. 10 m², vereinfachtes Verfahren für Landwirtschaft bis 30 m². Freigrenze für landwirtschaftliche Nebengebäude: ca. 30 m² auf der Hofstelle.

→ Unsicher? Unsere Planer kennen die Detailregeln für Kanton Luzern: unverbindlich anfragen.

Lieferung & Montage in Kanton Luzern

Wir liefern und montieren in der ganzen Schweiz. Für Projekte in Kanton Luzern koordinieren wir Lieferung und Montage aus einer Hand – meist 2–4 Wochen nach Angebotsbestätigung.

Welche Halle für wen in Kanton Luzern?

  • Landwirtschaftsbetriebe: Rundbogenhalle 9×6 m bis 30×12 m.
  • Viehhaltung: Weidezelt 4×4 m bis 12×12 m als Witterungsschutz.
  • Lagerung / Getreide: Satteldachhalle mit voller Traufhöhe.
  • Reitbetriebe: Reithalle 20×20×6,5 m.
Projekte in Kanton Luzern

Referenzen aus der Region

Noch keine Projekte in Kanton Luzern – wir legen derzeit die ersten Hallen. Werden Sie unser erstes Referenzprojekt!

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Individuelles Angebot innerhalb 24 h, auch vor Ort Termin möglich.

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